Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 8. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen von HDDLab Datenrettung. HDDLab ist eine Marke der Römisches Handels Kontor GmbH (RHK GmbH), Danziger Str. 78a, 10405 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 65866 B (im Folgenden „HDDLab“ oder „wir“). Unsere Kontaktdaten stehen im Impressum.
- Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen werden wie Unternehmer behandelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringen.
- Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (zum Beispiel ein Angebot, ein Rahmenvertrag oder eine Partnervereinbarung) haben Vorrang vor diesen AGB.
- Bestimmungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
§ 2 Leistungen
- HDDLab erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Diagnose defekter oder unlesbarer Datenträger (Festplatten, SSDs, USB-Sticks, Speicherkarten, Smartphones, RAID- und NAS-Systeme, Server, Bänder und andere Speichermedien);
- Datenrettung, also die Wiederherstellung von Daten von solchen Datenträgern;
- Datenkonvertierung, also das Übertragen von Daten alter Datenträger auf aktuelle Medien;
- Datenlöschung und Vernichtung von Datenträgern (Festplattenvernichtung);
- Ankauf gebrauchter Datenträger;
- ergänzende Leistungen wie Abholung, Vor-Ort-Service, Entschlüsselung, Express- und Notfallbearbeitung sowie Leistungen für Partner (Werkstätten, Systemhäuser, andere Labore).
- Beschreibungen auf unserer Website, in Prospekten und Preislisten sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen.
- Wir dürfen geeignete Subunternehmer einsetzen (zum Beispiel Transportdienste). Die Datenrettung selbst führen wir in unserem eigenen Labor durch.
§ 3 Vertragsschluss
- Der Kunde kann eine Anfrage über das Formular auf unserer Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich in unserem Labor stellen.
- Diagnosevertrag. Der Vertrag über die Diagnose kommt zustande,
- wenn wir die Anfrage in Textform (zum Beispiel per E-Mail mit Anfragenummer und Versandanleitung) bestätigen, oder
- spätestens, wenn wir den Datenträger des Kunden zur Diagnose entgegennehmen.
- Datenrettungsvertrag. Nach der Diagnose erhält der Kunde ein Angebot mit Festpreis in Textform. Der Vertrag über die Datenrettung kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (zum Beispiel per E-Mail) annimmt. Unser Angebot ist 14 Tage gültig, soweit darin nichts anderes steht.
- Bei Notfallaufträgen kann der Kunde auch telefonisch beauftragen. Wir bestätigen den Auftrag anschließend in Textform.
- Vertragssprache ist Deutsch. Auf Wunsch kommunizieren wir auch auf Englisch oder Russisch; maßgeblich bleibt der deutsche Vertragstext.
- Wir speichern den Vertragstext (Anfrage, Angebot, Annahme). Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung mit diesen AGB, der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular als Text oder PDF per E-Mail. Die jeweils geltenden AGB kann er außerdem jederzeit auf dieser Seite abrufen und speichern.
- Vor dem Absenden des Anfrageformulars kann der Kunde alle Eingaben im Formular prüfen und mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Mit dem Klick auf die Absende-Schaltfläche gibt er eine Anfrage ab; der Vertrag kommt erst nach Abs. 2 und 3 zustande.
§ 4 Diagnose
- Bei der Diagnose stellen wir Art und Umfang des Schadens fest und prüfen, ob und mit welchem Aufwand die Daten wiederhergestellt werden können. Dazu kann es nötig sein, den Datenträger zu öffnen. Das geschieht ausschließlich unter Reinraumbedingungen.
- Der Kunde wählt eine der folgenden Bearbeitungsstufen:
- Standard: Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr). Den Befund teilen wir in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Datenträgers mit.
- Express: bevorzugte Bearbeitung vor Standardaufträgen während der Geschäftszeiten. Den Befund teilen wir in der Regel am Werktag des Eingangs mit, wenn der Datenträger bis 12 Uhr eingeht.
- Notfall: sofortiger Beginn und Bearbeitung ohne Unterbrechung, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen, soweit technisch möglich.
- Die genannten Zeiten sind Richtwerte, keine verbindlichen Fristen, es sei denn, wir haben eine Frist ausdrücklich in Textform zugesagt.
- Das Ergebnis der Diagnose teilen wir in Textform mit. Es enthält den Befund, eine Einschätzung der Erfolgsaussicht und ein Angebot mit Festpreis für die Datenrettung.
- Die Diagnose ist kostenpflichtig. Es gelten die Preise der Preisliste zum Zeitpunkt der Beauftragung. Erteilt der Kunde den Auftrag zur Datenrettung, rechnen wir den Diagnosepreis vollständig auf den Festpreis an.
- Lehnt der Kunde das Angebot ab oder äußert er sich nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer, schuldet er nur den Diagnosepreis. Mit dem Datenträger verfahren wir dann nach § 10.
§ 5 Datenrettung
- Wir beginnen mit der Datenrettung erst, nachdem der Kunde unser Festpreisangebot angenommen hat (§ 3 Abs. 3). Arbeiten, die über die Diagnose hinausgehen, führen wir ohne diese Zustimmung nicht aus.
- Im Angebot halten wir fest, welche Daten für den Kunden wichtig sind (zum Beispiel bestimmte Ordner, Dateitypen oder Datenbanken). Der Kunde soll diese Angaben möglichst genau machen.
- Wir bearbeiten den Datenträger fachgerecht nach dem Stand der Technik. Ob und in welchem Umfang sich Daten wiederherstellen lassen, hängt vom Zustand des Datenträgers ab und kann vorab nicht zugesagt werden.
- Vergütung nur bei Erfolg. Den Festpreis zahlt der Kunde nur, wenn die Datenrettung erfolgreich ist. Erfolgreich ist sie, wenn die im Angebot als wichtig bezeichneten Daten wiederhergestellt sind. Gelingt die Datenrettung nicht, schuldet der Kunde nur den Diagnosepreis.
- Dateiliste. Vor der Zahlung erhält der Kunde eine Liste der wiederhergestellten Dateien und Ordner. Auf Wunsch prüfen wir einzelne Dateien gemeinsam mit dem Kunden oder senden ihm Stichproben. Der Kunde teilt uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Dateiliste mit, ob er die Daten übernimmt. Äußert er sich nicht, verfahren wir nach § 10 Abs. 3; eine Annahme durch Schweigen gibt es nicht.
- Teilerfolg. Sind die wichtigen Daten nur teilweise wiederhergestellt, entscheidet der Kunde, ob er die geretteten Daten übernimmt. In diesem Fall nennen wir einen reduzierten Festpreis in Textform. Nimmt der Kunde ihn nicht an, schuldet er nur den Diagnosepreis.
- Aus technischen Gründen können einzelne Dateien beschädigt sein, obwohl sie in der Dateiliste erscheinen. Darauf weisen wir in der Dateiliste hin, soweit wir es erkennen können.
- Die geretteten Daten übergeben wir auf einem neuen Zieldatenträger, per verschlüsseltem Download oder bei Abholung in unserem Labor. Den Zieldatenträger und den Versand berechnen wir gesondert, wie im Angebot ausgewiesen. Der Kunde kann auch einen eigenen, leeren Zieldatenträger stellen.
- Wir geben die Daten heraus, nachdem der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Unternehmern mit laufender Geschäftsbeziehung können wir die Zahlung auf Rechnung einräumen.
§ 6 Datenkonvertierung
- Bei der Datenkonvertierung lesen wir Daten alter Datenträger (zum Beispiel Bänder, Disketten, Wechselmedien) aus und übertragen sie auf aktuelle Medien oder in aktuelle Dateiformate.
- Die Preise richten sich nach der Preisliste und nach der Zahl der Datenträger. Für proprietäre Packer und Sicherungsformate kann ein Zuschlag anfallen; wir nennen ihn vor Beginn der Arbeiten.
- Lässt sich ein Datenträger wegen eines Defekts nicht lesen, teilen wir dies mit. Der Kunde entscheidet dann, ob eine Datenrettung nach § 5 erfolgen soll.
§ 7 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise unserer Preisliste zum Zeitpunkt der Beauftragung oder die Preise des Angebots.
- Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
- Nicht in den Preisen enthalten sind der Zieldatenträger, der Rückversand, Abholung und Vor-Ort-Einsätze, soweit nicht anders angegeben. Diese Kosten nennen wir vor der Beauftragung.
- Der Diagnosepreis ist mit Mitteilung des Befunds fällig. Bei Notfallaufträgen können wir den Diagnosepreis vorab verlangen.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, soweit nicht anders vereinbart. Zahlungen erfolgen per Überweisung oder bei Abholung in bar oder mit Karte.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde macht vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Datenträger, zum Hergang des Schadens und zu bisherigen Rettungsversuchen. Er teilt uns Passwörter und Schlüssel mit, soweit sie für die Datenrettung nötig sind.
- Der Kunde darf uns nur Datenträger übergeben, die ihm gehören oder zu deren Übergabe ihn der Eigentümer berechtigt hat, und nur Daten, über die er verfügen darf.
- Der Kunde darf uns keine Datenträger überlassen, deren Inhalt oder Besitz strafbar ist. Bei konkreten Anhaltspunkten dafür dürfen wir die Arbeit beenden und sind berechtigt, die zuständigen Behörden zu informieren, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet oder berechtigt sind.
- Unternehmer, die personenbezogene Daten auf dem Datenträger speichern, sind als Verantwortliche dafür zuständig, mit uns vor der Übergabe einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) zu schließen. Wir stellen dafür eine Vorlage bereit.
- Der Kunde verpackt Datenträger, die er uns schickt, nach unseren Verpackungsrichtlinien.
§ 9 Versand, Abholung und Gefahrübergang
- Der Kunde schickt uns den Datenträger auf eigene Kosten und eigenes Risiko oder gibt ihn in unserem Labor ab. Wir empfehlen einen versicherten Versand mit Sendungsverfolgung.
- Auf Wunsch organisieren wir Abholung oder Kurier. Die Kosten nennen wir vorher.
- Den Rückversand des Originaldatenträgers und des Zieldatenträgers führen wir versichert und mit Sendungsverfolgung durch.
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bei der Rücksendung erst mit Übergabe an den Kunden über. Bei Unternehmern geht sie mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
§ 10 Umgang mit Datenträgern, Aufbewahrung
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Datenträger bei der Datenrettung verändert werden kann. Wir öffnen ihn im Reinraum, tauschen gegebenenfalls Bauteile wie Köpfe oder Platinen und schreiben Firmware-Bereiche um. Nach der Bearbeitung ist der Originaldatenträger in der Regel nicht mehr für den normalen Betrieb geeignet. Eingebaute Ersatzteile aus unserem Bestand dürfen wir vor der Rückgabe wieder ausbauen.
- Nach Abschluss des Auftrags geben wir den Originaldatenträger zurück oder vernichten ihn auf Wunsch des Kunden kostenlos und sicher.
- Holt der Kunde den Originaldatenträger nicht ab und gibt er keine Anweisung zur Rücksendung, bewahren wir ihn drei Monate nach Abschluss des Auftrags auf. Danach fordern wir den Kunden in Textform auf, innerhalb von einem Monat über den Datenträger zu verfügen, und weisen ihn auf die Folgen hin. Verfügt er nicht, dürfen wir den Datenträger sicher vernichten. Diese Fristen gelten auch, wenn der Kunde das Angebot nicht annimmt.
- Bei Annahme des Angebots, aber ausbleibender Zahlung gilt Abs. 3 entsprechend; unsere Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Wir behandeln alle Daten auf den Datenträgern vertraulich. Wir sehen Daten nur ein, soweit das zur Prüfung des Ergebnisses nötig ist, und geben sie nicht an Dritte weiter, soweit wir nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind (§ 8 Abs. 3).
- Unsere Arbeitskopien löschen wir spätestens 30 Tage nach Übergabe der Daten an den Kunden sicher, sofern der Kunde keine längere Aufbewahrung wünscht. Auf Wunsch löschen wir sofort und bestätigen die Löschung in Textform.
- Für Unternehmer gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Wie wir die personenbezogenen Daten unserer Kunden verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Datenlöschung und Festplattenvernichtung
- Wir nehmen Festplatten und Rahmen kostenlos zur Datenvernichtung an. Für die reine Datenlöschung ohne Vernichtung, für Flash-Speicher und für optische Datenträger gelten die Preise der Seite Festplattenvernichtung.
- Mit der Übergabe der Datenträger an uns überträgt der Kunde uns das Eigentum an den Datenträgern. Der Kunde darf nur Datenträger übergeben, über die er verfügungsberechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Eine Rückgabe der Datenträger ist danach ausgeschlossen.
- Wir löschen alle Daten unwiederbringlich, bevor wir Teile weiterverwenden. Dazu verwenden wir Löschverfahren (Secure Erase, Überschreiben), einen Degausser und die mechanische Zerlegung. Soll eine bestimmte Sicherheitsstufe nach DIN 66399 erreicht werden, vereinbaren wir sie vorab; sie steht dann im Zertifikat. Nicht verwertbare Teile führen wir dem Recycling zu.
- Auf Wunsch erhält der Kunde ein Vernichtungszertifikat mit Anzahl der Datenträger, Verfahren, Datum und einer Liste der Seriennummern. Unternehmer, die personenbezogene Daten vernichten lassen, schließen vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit uns.
- Den Versand trägt der Kunde. Ab etwa 100 Datenträgern holen wir nach Absprache kostenlos ab.
- Datenträger, die zu einer Datenrettung gehören, werden nicht nach diesem Paragrafen behandelt, sondern nach § 10.
§ 13 Ankauf von Datenträgern
- Unsere Ankaufspreise sind unverbindlich, bis wir die Datenträger geprüft haben. Nach der Prüfung nennen wir den Kaufpreis in Textform; der Kaufvertrag kommt mit der Annahme durch den Verkäufer zustande.
- Der Verkäufer darf nur Datenträger anbieten, über die er verfügungsberechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind.
- Den Kaufpreis zahlen wir innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss per Überweisung.
- Lehnt der Verkäufer unseren Preis ab, senden wir die Datenträger auf seine Kosten zurück oder vernichten sie auf Wunsch kostenlos nach § 12.
- Für die Löschung der Daten auf angekauften Datenträgern gilt § 12 Abs. 3.
§ 14 Leistungen für Partner
Für Werkstätten, Systemhäuser und Labore, die mit uns im Partnerprogramm zusammenarbeiten, gelten vorrangig die Bedingungen der jeweiligen Partnervereinbarung. Diese AGB gelten ergänzend.
§ 15 Mängelrechte
- Für die Diagnose (§ 4) gelten die Regeln des Dienstvertrags; einen bestimmten Befund schulden wir nicht. Für die Datenrettung und die Datenkonvertierung schulden wir die Übergabe der in der Dateiliste (§ 5 Abs. 5) aufgeführten Daten in dem dort dokumentierten Zustand; im Übrigen kann der Umfang wiederherstellbarer Daten nicht zugesagt werden (§ 5 Abs. 3). Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Für Waren, die wir liefern (zum Beispiel Zieldatenträger), gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei neuen Waren zwei Jahre.
- Sind gelieferte Daten auf dem Zieldatenträger nicht lesbar, obwohl sie in der Dateiliste als lesbar aufgeführt waren, liefern wir sie kostenlos erneut, solange unsere Arbeitskopie besteht (§ 11 Abs. 2). Bitte prüfen Sie die Daten deshalb unverzüglich nach Erhalt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 16 Haftung
- Wir haften unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Datenträger, die uns zur Datenrettung übergeben werden, sind bereits beschädigt. Wir haften nicht dafür, dass sich ihr Zustand während einer fachgerechten Bearbeitung infolge des vorhandenen Schadens weiter verschlechtert oder dass Daten wegen dieses Schadens nicht mehr wiederherstellbar sind. Abs. 1 bleibt unberührt.
- Hatte der Kunde von verlorenen Daten eine aktuelle Sicherung oder hätte er sie zumutbar anlegen können, wird dies nach § 254 BGB berücksichtigt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 17 Verjährung
Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche nach § 16 Abs. 1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel Website-Formular, E-Mail, Telefon) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Für Verträge, die in unserem Labor geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
- Damit wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Diagnose, der Datenrettung oder einer kostenpflichtigen Datenlöschung beginnen können, muss der Verbraucher dies für den jeweiligen Vertrag ausdrücklich verlangen und bestätigen, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert in Textform – für die Diagnose bei der Beauftragung, für die Datenrettung bei Annahme des Festpreisangebots. Wir bestätigen dies zusammen mit dem Vertrag, diesen AGB und der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Römisches Handels Kontor GmbH, HDDLab Datenrettung, Danziger Str. 78a, 10405 Berlin, Telefon: +49 30 44041476, E-Mail: info@hddlab.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Ihren Datenträger senden wir Ihnen nach einem Widerruf auf unsere Kosten zurück.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Römisches Handels Kontor GmbH, HDDLab Datenrettung, Danziger Str. 78a, 10405 Berlin, E-Mail: info@hddlab.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am () / erhalten am ()
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 19 Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Berlin. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).