HDDLab Datenrettung
HDDLab bietet einen professionellen Datenrettungs-Service für Festplatten und andere Datentäger in Berliner Reinraum Labor der Klasse 100.
Kostenlose Analyse und Diagnose
Kostenlose Analyse. Datenrettung innerhalb 2-3 Tagen.*
030-44041476
Datenrettung zum Festpreis
160-357 EUR · logischer Schaden Datenwiederherstellung bei beschädigten Verzeichnissstrukturen und Gelöschten Daten (FAT, NTFS, HFS+, Ext2,3, etc.), leichten Oberflächenschäden der Magnetoberfläche. Festplatten, Flash Disks, CD, DVD, Flash Memory, SD, CF, CF II, XD, MS etc.
300-900 EUR · Physikalischer Schaden Datenrettung bei Headchrash, Elektronikschaden mechanische Schäden, Schäden im Initialisierungsbereich (Microcode), schwere Oberflächenschäden.
Festplatte selbst reparieren
Bad block Es gibt viele Gründe dafür, dass eine Festplatte nicht mehr ihren Zweck erfüllt. Das Low Level Format Tool hilft nur in bestimmten Fällen.
Festplattenelektronik Gründe für eine defekte Festplattenelektronik.
Datenrettung von Plattenmedien
Wir gewährleisten eine maximale Wiederherstellung der Daten, die wir von Ihrem Medium gewinnen können. HDDLab steht nicht umsonst im Ruf, das erfahrenste Datenrettungsunternehmen Deutschlandweit zu sein. Wir haben durch unsere Arbeit viele Firmen vor dem Ruin gerettet von Großkonzernen bis hin zu Ein-Mann-Betrieben, aus allen denkbaren Wirtschaftsbranchen und öffentlichen Diensten. Auf welche Weise auch immer es zu einem Datenverlust gekommen ist, wir können auch dann Daten finden, wenn andere Unternehmen aufgeben. So haben wir z. B. erfolgreiche Datenrettungen durchgeführt bei: einem Laptop, der vom Fenster gefallen war. Computersystemen, die durch Überspannung beschädigt waren. Einem RAID, das bei einem Brand regelrecht zusammengeschmolzen war "gecrashten". Festplatten, die mechanische Schäden aufweisen. Absichtlich herbeigeführten Beschädigungen an Hardware und Dateisystemen. Wir unterstützen jede Art von Systemen, Software und jeden Gerätetyp.
Über die Datenrettung bei HDDLab
HDDLab, 2004 gegründet, fusionierte 2007 mit XDatenretung. Dieses kombinierte Expertenwissen verstärkt HDDlab's Stellung als hervorragender Anbieter von Lösungen zur Datenrettung für Festplatten, Magnetbänder, magneto-optische und andere Speichermedien. Der Kundenkreis von HDDLab reicht von den Großkonzernen bis zu Kleinbetrieben. HDDLab unterhält eine hervorragende Zusammenarbeit mit allen größeren Herstellern von Peripheriegeräten, Software und Speichermedien und hat für einige Softwarehäuser mehrere Software Lösungen entwickelt. Die Datenrettung wird unter Einsatz von spezieller Hardware, Firmware, Software und der Erfahrung unserer Teams durchgeführt. Diese wurde entweder in Zusammenarbeit mit den größeren Anbietern von Peripheriegeräten oder in-house von unseren eigenen Ingenieuren entwickelt. Ein Großteil des HDDLab-Personals in Schlüsselpositionen hat in der Vergangenheit für große Systemhäuser gearbeitet. Da die Datenrettung seit der Gründung von HDDlab bis heute einen Kernbereich der Tätigkeit darstellt, investieren wir umfassend in Forschung und Entwicklung. Um unseren Ingenieuren ihre Aufgabe zu erleichtern, sind unsere für diesen Zweck konzipierten Anlagen mit allen Infrastrukturen ausgestattet die für das gesamte Spektrum der Datenrettung erforderlich sind.Datenrettung beauftragen Eine Anfrage zu Ihrem konkreten Fall können Sie per Email senden.
Impressum
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HDDLab Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Datenrettung
1. Verbindlichkeit dieser Bedingungen
a) Die Angebote und Leistungen der RHK GmbH - im folgenden "HDDLab" - erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen im kaufmännischen Verkehr als angenommen.
b) Etwa vorhandenen, hiervon abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Gegenstand der Leistungen
a) Sämtliche von HDDLab durchzuführende Leistungen zur Datenrettung werden im Rahmen eines Dienstvertrages in dem vom Auftraggeber gewünschtem Umfang erbracht. HDDLab schuldet ein Tätigwerden für den Auftraggeber, das Eintreten eines Leistungserfolges wird von seiten HDDLabs nicht garantiert. Die in den Broschüren sowie in den Angebotsschreiben von HDDLab gemachten Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
b) Die Leistungen von HDDLab zur Datenrettung unterteilen sich in die folgenden, zeitlich hintereinander liegenden Stufen: Diagnoseauftrag (Stufe 1) und/oder Datenrettungsauftrag (Stufe 2). aa)
Diagnoseauftrag (Stufe 1)
HDDLab beginnt unmittelbar nach der Erteilung des Diagnoseauftrages und dem Erhalt der Datenträger sowie der nötigen Informationen, die der Auftraggeber in einem von HDDLab übermittelten Fragebogen angegeben hat, mit der Durchführung des Diagnoseauftrages. Dieser besteht in der Analyse von Art und Ausmaß des Datenschadens sowie der Ermittlung der Möglichkeiten, welche Daten voraussichtlich von HDDLab wiederhergestellt werden können. Das Ergebnis des Diagnoseauftrags teilt HDDLab dem Auftraggeber i.d.R. innerhalb drei Arbeitstagen mit. Sofern eine Datenwiederherstellung nach Ansicht von HDDLab möglich ist, gibt HDDLab den voraussichtlichen Zeit- und Kostenaufwand dem Auftraggeber bekannt. Der von HDDLab angegebene Zeit- und damit Kostenaufwand basiert dabei auf der Grundlage des angegebenen Zeitpunkts der Auftragserteilung. bb) Die HDDLab bietet kurze vorläufige Diagnose vor Ort kostenlos jedoch verbindlich. Falls die Diagnose ergeben hat, dass die Datenrettung zu den Bedingungen der Stufe Standardrettung erledigt werden kann, so gilt der Datenrettungsauftrag als erteilt und die Datenrettung wird ohne zusätzliche Rücksprache mit dem Kunden gemacht.
Datenwiederherstellung (Stufe 2)
Sofern nach dem von HDDLab durchgeführten Diagnoseauftrag seitens des Auftraggebers eine Datenwiederherstellung gewünscht wird, wird diese auf der Grundlage des Angebots von HDDLab durchgeführt. Die für die Durchführung der Datenwiedergewinnung angegebene Zeit stellt dabei eine Schätzung dar, die bei Auftreten unvorhergesehener Probleme überschritten werden kann. Die wiederhergestellten Daten werden auf neue Datenträger im vereinbarten Format kopiert. Der Auftraggeber erhält i.d.R. eine Kopie der wiederhergestellten Daten. Sofern seitens des Auftraggebers weitere Kopien gewünscht werden, werden diese von HDDLab gegen entsprechende Vergütung erstellt.
3. Service-Ebenen
Der Auftraggeber kann bei der Datenwiederherstellung (Stufe 2) entsprechend der jeweiligen Dringlichkeit der Datenwiederherstellung zwischen folgenden drei Service- Ebenen wählen:
a) Standard-Service Beim Standard-Service findet die Datenwiederherstellung während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt, wobei die Bearbeitung in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs erfolgt. Der tatsächlich benötigte Zeitaufwand hängt von der Anzahl und dem Umfang der vorrangig durchzuführenden Leistungen ab.
b) Express-Service Der Durchführung dieser Leistungen wird Vorrang vor Leistungen des Standard-Services eingeräumt. Beim Express- Service wird die Datenwiederherstellung Montag bis Freitag während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt. Aufträge die nach 18:00 Uhr (Freitag nach 14:00 Uhr) angeliefert werden, können erst am nächsten Arbeitstag bearbeitet werden.
c) Notfall -Service Diesem Service wird bei der Bearbeitung der absolute Vorrang vor allen anderen durchzuführenden Arbeiten einer niedrigeren Service-Ebene eingeräumt. Beim Emergency-Service wird die Datenwiederherstellung rund um die Uhr durchgeführt d.h. bei Bedarf auch an Wochenenden und Feiertagen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, HDDLab die für die Datenwiederherstellung erforderlichen Informationen im Rahmen des ihm übersandten Fragebogens zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber erklärt sich mit allen notwendigen Maßnahmen von HDDLab einverstanden, die für eine erfolgversprechende Datenrettung erforderlich sind, ohne daß hierfür eine entsprechende Rückfrage beim Auftraggeber erforderlich ist.
5. Vergütung
Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die von HDDLab erbrachten Dienstleistungen - nicht für das Eintreten eines bestimmten Erfolgs - verpflichtet und zwar wie folgt:
a) Diagnoseauftrag Für die Durchführung des Diagnoseauftrages (vgl. oben Ziff. 2.
b) aa)) wird bei Bedarf von HDDLab ein vereinbarter Festpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verlangt, der vom Auftraggeber im voraus zu entrichten ist. HDDLab übermittelt dem Auftraggeber den Diagnosebericht, sobald dieser den vereinbarten Festpreis an HDDLab bezahlt hat. Sollten zur Ergänzung des Diagnoseauftrags Ersatzteile notwendig sein, wird HDDLab deren Kauf erst nach Rücksprache mit dem Auftraggeber tätigen. Die Kosten für die Ersatzteile werden dann dem Auftraggeber extra in Rechnung gestellt.
b) Datenwiederherstellungsauftrag Für den Datenwiederherstellungsauftrag (vgl. oben Ziff. 2. b) bb) wird auf der Grundlage des erstellten Diagnoseberichts eine Vergütung von HDDLab verlangt. Die Höhe der Vergütung für die Durchführung der Stufe 2 ist von der gewählten Service- Ebene abhängig (vgl. oben Ziff. 3.). Mit Unterzeichnung des Datenwiederherstellungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit der Höhe dieser Vergütung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und evtl. vereinbarter Transportkosten einverstanden. Der von HDDLab angegebene Zeit- und Kostenaufwand beruht auf der umfangreichen kundenspezifischen Datenerfahrung. Treten bei der Datenwiederherstellung unvorhergesehene Probleme auf, kann sich der Zeit- und damit der Kostenaufwand entsprechend erhöhen. Dies teilt HDDLab dem Auftraggeber unverzüglich mit. Sollte der Auftraggeber mit der Erhöhung der Vergütung nicht einverstanden sein, hat er dies HDDLab unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls geht HDDLab davon aus, daß der Auftraggeber mit der Erhöhung der Vergütung einverstanden ist. Der von HDDLab angegebene Preis für die Datenwiederherstellung umfaßt auch die Kosten für die Versendung der Daten bis zum nächsten Arbeitstag. Auf Wunsch des Auftraggebers versendet HDDLab die wiederhergestellten Daten weltweit per Kurierdienst; hierfür wird von HDDLab ein vorher vereinbarter Aufwandsersatz in Rechnung gestellt. Die wiederhergestellten Daten werden dem Auftraggeber nach Eingang der vereinbarten Vergütung zum vereinbarten Termin zur Verfügung gestellt. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn HDDLab über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
6. Datenschutz, Datensicherheit und Datenaufbewahrung
a) HDDLab verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Daten geheimzuhalten, unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen und diese nicht für auftragsfremde Zwecke zu verwenden oder weiterzuleiten.
b) HDDLab bewahrt zur Sicherheit eine Kopie der wiederherstellten Daten auf und zwar solange, bis der Auftraggeber bestätigt, daß die Datenrettung erfolgreich verlaufen ist. Die Daten werden jedoch spätestens 30 Tage nach Übergabe der vereinbarten Leistungen an den Auftraggeber bzw. die Transportperson gelöscht. Sollen die Daten bereits zu einem früheren Datum vernichtet werden, hat dies der Auftraggeber schriftlich HDDLab mitzuteilen. Eine Vernichtung der Datenkopien erfolgt dann unverzüglich nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber.
c) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß HDDLab die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen für die Datenwiederherstellung bearbeitet.
7. Kündigung
Wird der Diagnose- und/oder der Datenwiederherstellungsauftrag aus wichtigem Grunde von einem der Vertragsteile gekündigt, kann HDDLab einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Im übrigen findet § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung.
8. Haftung
Soweit Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch HDDLab bzw. andere Personen, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, verursacht worden sind, haftet HDDLab in keinem Fall für unmittelbare sowie mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsvorteile oder den Verlust von Daten und Informationen. Bei Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, besteht eine Haftung von HDDLab nur dann, wenn bei der Vertragsdurchführung wesentliche Pflichten verletzt worden sind. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Bei der Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfaßt sind. Eine evtl. zwingende gesetzliche Haftung bleibt hiervon unberührt.
9. Gewährleistung
a) HDDLab übernimmt weder ausdrückliche noch stillschweigende Gewährleistung dafür, daß HDDLab in der Lage ist, sämtliche Daten oder Teile davon wiederherzustellen sowie dafür, daß die von HDDLab wiederhergestellten Daten für den Auftraggeber von Nutzen sind; ausgenommen davon sind solche Gewährleistungen, die durch zwingend anwendbare Gesetze übernommen werden müssen und nicht ausgeschlossen werden können.
b) Sofern bei HDDLab keine schriftliche Mängelanzeige des Auftraggebers innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der wiederhergestellten Daten zugeht, betrachtet HDDLab die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
c) Der Auftraggeber trägt das Risiko, daß bei der Datenwiederherstellung Daten verloren gehen sowie dafür, daß die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Datenträger, Software und andere Dinge beschädigt, unbrauchbar oder vernichtet werden, sofern HDDLab weder vorsätzlich noch grob fahrlässig handelte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß für bestimmte Maßnahmen Daten unbrauchbar gemacht werden müssen, um an wichtigere Daten heranzukommen.
10. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung von Daten sowie Datenträgern geht mit Übergabe der Vertragsleistung auf den Auftraggeber über. Bei der Versendung von Daten trägt der Auftraggeber die Transportgefahr, d.h. die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die wiederhergestellten Daten an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind.
11. Schriftform
Alle Ergänzungen und Nebenabreden unterliegen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, wenn zuvor diese Formvereinbarung schriftlich aufgehoben wurde. Mündliche Vertragsänderungen oder Nebenabreden enthalten keine Aufhebung oder Einschränkung der Formvereinbarung.
12. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Forderungen gegen HDDLab ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind; entsprechendes gilt für die Ausübung eines - auch kaufmännischen - Zurückbehaltungsrechts.
13. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
14. Rechtswahl
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem deutschen Recht.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Parteien Köln oder München. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insb. auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, ist - soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
* Diagnose innerhalb von 4 Stunden nach dem Eingang vom Datenträger. Datenrettung innerhalb 2-3 Werktagen bei Logischer Schaden für 300-500 EUR. Alle Preise inkl. MwSt und exkl. ggfs. anfallender Versandgebühren und Ersatzteilkosten.